


| Risikobeurteilungen |
|
Sie entwickeln eine neue Maschine, damit sie im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verkauft oder benutzt werden kann. Dann muss die Maschine eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Bevor Sie diese Kennzeichnung anbringen dürfen, muss eine Risikoeinschätzung durchgeführt werden. Maschinen müssen nämlich benutzt, eingestellt und gewartet werden können, ohne dass dies unter den vom Hersteller festgelegten Umständen zu Gefahren führt. Auf der Grundlage der neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) muss jetzt auch für eine „unvollständige Maschine” eine Risikobeurteilung durchgeführt werden. ATG kann diese Risikobeurteilung im Rahmen der Maschinenrichtlinie für Sie durchführen. Wir erfassen systematisch die möglichen Gefahren, bewerten deren Risiken und schlagen dann Lösungen vor, um diese Risiken zu vermeiden oder auf ein akzeptables Niveau zu senken. Diesbezüglich erhalten Sie von uns dann einen umfassenden Bericht. |

ATG Safety & Training B.V.
Parallelstraat 34
7575 AM Oldenzaal
Die Niederlande
T: +31 (0)541 53 33 90
F: +31 (0)541 53 21 03
IHK: 08130906
E: info@atgdocumentatie.nl
